kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.März

Moderator: Gerry

uwe
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Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M

Beitrag von uwe »

Hallo Zusammen,

will nächste Woche eine Shovel zulassen und nicht mit einem *Kuchenblech* rumfahren.

Kann mir jemand mal eine Kopie aus dem KFZ-Brief (KFZ-Schein)
scannen, wo ein seitliches Kennzeichen (80er : also 230 x 130 mm oder
200 x 200 oder kleiner ??) eingetragen ist.

Will dann zum TÜV spazieren, hoffen, dass der Freak einen guten Tag hat,
aufgrund der Textvorlage ein einfaches Tun hat und mir das Gutachten
für den KZF-Brief-Eintrag erstellt.

Es reicht eigentlich auch, wenn mir jemand den Text des relavanten
Eintrags zumailt.

Danke.

Uwe
uk.kamps@web.de
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Rudi
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Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M

Beitrag von Rudi »

Hallo, meine Anfrage an die Zulassungsstelle. Habe versucht den Seriösen zu machen.


Sehr geehrter Herr Stille,

gem. Anlage 4, Abschnitt 1 Nr. 1c der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen verkleinerte zweizeilige Kennzeichen (sog. "Leichtkraftradschilder" oder "80er-Kennzeichen") nur für Leichtkrafträder, Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h zugeteilt werden.
Stellt gem. Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4 letzter Satz FZV ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Fahrzeug (z. B. aus USA oder Kanada) kein "normales" hinteres Kennzeichen angebracht werden kann (Umrüstung nicht möglich oder unverhältnismäßig), kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zur Führung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens erteilen. Dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

Die Übergangsvorschrift zu § 60 Abs. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), woraufhin Krädern mit einer Erstzulassung vor dem 01.07.1958 unter bestimmten Voraussetzungen ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zugeteilt werden konnte, wurde zum 01.03.2007 aufgehoben.

Bei Ihrem Fahrzeug mit dem Kennzeichen DEL - C 32 handelt es sich um ein Krad (einspuriges Fahrzeug und kein Leichtkraftrad), so dass die Zuteilung eines verkleinerten Kennzeichens nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schmidt
Stadt Delmenhorst
Fachbereich 1
Bürgerservice/Zulassungsbehörde
Tel.: 04221 - 99 22 81
FAX: 04221 - 99 11 78
www.delmenhorst.de/kfz-zulassung.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Rüdiger Stille [mailto:B.R.Stille@t-online.de]
Gesendet: Montag, 23. Juli 2007 22:12
An: 111 Zulassungsangelegenheiten
Betreff: Motorradkennzeichen


Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Frühjahr habe ich meine Harley Davidson Super Glide Baujahr 1977 wieder in den Originalzustand zurückversetzt.

Bei dieser Baureihe steht das Nummernschild auf dem Heckschutzblech. Man muss ein wenig basteln um das vernünftig an dem Originalhalter befestigen zu können. sieht natürlich nicht so schön aus, und ist für den Sozius auch etwas hinderlich beim aufsteigen. Zu meiner Person, ich bin 62 Jahre alt. Selbständig , und verheiratet. Also kein Rocker.

Meine Frage, besteht in diesem speziellen Fall die Möglichkeit ein 80er Kennzeichen zu erhalten. Oder sagt die Rechtsprechung etwas anderes.



Es wäre schön von Ihnen zu hören.



Mit freundlichen Grüßen.



Rüdiger Stille



Anlage: Fotos des Objekts.

Hat leider nicht geklappt.

Gruß
Rüdiger :twisted:
Es ist so wie es ist.
Matze
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Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M

Beitrag von Matze »

Hi Rüdiger, ist man denn automatisch mit 62 kein Rocker mehr? Oder kommt es weil du selstständig bist? Oder vielleicht doch nur wegen des Eheringes! :shock: War nur Spass, gehört ja auch nicht hier her, sorry Gerry! Gruß Matze
Aber war ja von Anfang an mein Reden, mit dem Kennzeichen kommt es auf die Zulassungsbehörde an! Schade für dich, ich hatte Glück!
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harlixx
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Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M

Beitrag von harlixx »

s-j.elsigk@freenet.de hat geschrieben:hallo stöbere gerade in dem forum herum und sah deine frage-habe mir damals in hannover eine 76 shovel gekauft bei der eine ausnahmegenehmigung für ein kleines nummernschild beilag bei problomen bei der zulassung könnte ich dir dies zukommen lassen.gruss jörg

.......auch haben wollen !!!!! BITTE ! :roll: :roll: :roll:


mail: i.lamaack@i-loc.de

Danke !
Das Leben ist zu kurz um getüvte Bike´s zu fahren !
uwe
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Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M

Beitrag von uwe »

Hi,

nochmal meine Bitte, dass mir jemand mal die Kopie der Ausnahmegenehmigung von einem kleinen Kennzeichen
zukommen lässt.

Danke.

U. Kamps
uk.kamps@web.de
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clausck
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Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M

Beitrag von clausck »

hi uwe,

wenn ich hätte würde ich dir schicken

eine Kopie der Ausnahmegenehmigung wird dir wahrscheinlich aber nicht helfen

als ich bei meiner zulassung den leiter fragte weshalb neuere maschinen als meine mit kleinem kennzeichen in unserem bezirk ( OD- ...) fahren antwortete er
"nennen sie mir die kennzeichen und ich werde den fall prüfen und ggf. dafür sorgen das die geändert werden müssen"

ich hab daraufhin meinen mund gehalten und mich von dem herrn verabschiedet bevor ich mich mit ihm richtig verfeinde




versuch dein glück bei deiner zulassung und bedenke: dienststellenleiter sind "GÖTTER" (glauben die jedenfalls)
Gruß
Claus
RogerBerglen
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Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M

Beitrag von RogerBerglen »

Mein Nachbar hat es auf diese Weise erwischt! Dieser hat auch ein neueres Motorrad und fuhr jahrelang mit einem kleinen Kennzeichen durch die Gegend.
Warscheinlich hat dann Jemand (der kein kleines Kennzeichen bekommen hat) auf der Zulassungsstelle das Kennzeichen genannt.
Auf jeden Fall hat mein Nachbar dann Post bekommen von wegen einer Überprüfung des Sachverhaltes und dieser musste mit seiner Maschine bei der Zulassungsstelle vorbeireiten. Seitdem hat er auch ein normales Kennzeichen verpasst bekommen.
Einem anderen Bekannten wurde per Polizeikontrolle sein kleines Kennzeichen aberkannt, trotz Genehmigung in den Papieren! Die Maschine ist auch neueren Datums und der Beamte meinte, nach Ausmessen des vorhandenen Platzes, ab zum TÜV für eine Nachprüfung und mit dem Bericht vorbeikommen auf der Wache.
Ergebnis: Genehmigung wurde ausgetragen und seitdem prangt da auch ein normales Nummernschild.
Ich habe so den Eindruck, daß da teilweise richtig Jagd auf die kleinen Kennzeichen gemacht werden.
lubu
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Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M

Beitrag von lubu »

Hallo Leute,
im Kreis Mettmann ME gibt es keine kleinen Kenzeichen für Motoräder, ausser sie sind bereits vorher explezit im FG Brief eingetragen gewesen. Auch die Sage das für alte Motorräer kleine Kenzeichen betreit gehalten werden müssen ist richtig.
Es existiren Erlasse aller Verkehrsminiterien wo gesagt wird das kleine Kenzeichen für Krads, von den Strassenverkehsrämtern, nach Möglichkeit nicht mehr ausgegeben werden sollten.
Unter www.bikernews.de findet ihr alles zu dem Thema Kenzeichen an Motorrädern.
Also es ist alles ein Frage des Glücks und der richtigen Zulassungsstelle, Anspruch besteht ohne Eintrag nicht!

Gruß
Lutz :evil:
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