HU-Plakette

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Moderator: Gerry

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Shovel1978
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HU-Plakette

Beitrag von Shovel1978 »

Keine Ahnung ob das schon hier ein Thema war.
Für all die, die wie ich diese scheiß Tüvabnahmen ewig vergessen :oops:.
Anfang 2012 wird die Rückdatierung von überzogenen Terminen der HU abgeschafft.
Also bald " Plakette ab dem Vorführdatum 2 Jahre gültig " :D
Oh Freude oh Freude.
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Möge
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Re: HU-Plakette

Beitrag von Möge »

Moin Shovel78,
du hast recht,so soll es sein.Freu dich aber nicht zu früh !
Wenn du den Termin überziehst ist nicht nur die normale TÜV Gebühr fällig.
Die Jungs fordern dann einen Zuschlag.zusätzlich zu der normalen Gebühr !
Gruß Möge
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superglide
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Re: HU-Plakette

Beitrag von superglide »

Möge hat geschrieben:Moin Shovel78,
du hast recht,so soll es sein.Freu dich aber nicht zu früh !
Wenn du den Termin überziehst ist nicht nur die normale TÜV Gebühr fällig.
Die Jungs fordern dann einen Zuschlag.zusätzlich zu der normalen Gebühr !
Gruß Möge
ui das ist ja auch nicht schlecht :evil: die Jungs haben aber auch immer bessere Ideen.

Bislang konnten wir im Saarland + einigen anderen Bundesländern noch überziehen
es wurde aber noch normal mit 2 Jahren gestempelt 8)

Da bin ich mal gespannt wie die neue Gebührenordnung danach aussieht.

Gruß Karl
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Grisu
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Re: HU-Plakette

Beitrag von Grisu »

Möge hat geschrieben:Moin Shovel78,
du hast recht,so soll es sein.Freu dich aber nicht zu früh !
Wenn du den Termin überziehst ist nicht nur die normale TÜV Gebühr fällig.
Die Jungs fordern dann einen Zuschlag.zusätzlich zu der normalen Gebühr !
Gruß Möge
Das ist die jetztige Regel. Entweder Du akzeptierst die Rückdatierung oder Du zahlst Gebühr für HU und Nachuntersuchung. Aber genau das soll abgeschafft werden. ABER: So wie ich das im ADAC bericht gelesen habe, ist das noch nicht 100% beschlossen sondern nur geplant. Ich warte da erst mal ab was wirklich kommt.
Gruß
Grisu
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maruski
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Re: HU-Plakette

Beitrag von maruski »

Moin Leute, was ne gute News.
Sollte Hirn vom Himmel gefallen sein?

Mein innerer Rechtsfrieden ist immer total in Unordnung, wenn ich zur HU bin (in der Regel halt immer 2-3 Monate drüber, was mein gutes Recht ist) und dort das Gerät inspiziert wird.
In der Regel sind da auch noch andere Motorräder, die inspiziert werden.
Wenn dann alle zur Kasse sind, wird der Gleiche Betrag für die gleiche Tätigkeit (Überprüfung für die kommenden 24 Monate ohne Gewähr, natürlich) berechnet und gezahlt.
Soweit so gut, denkt man.
Die Anderen bekommen dafür aber nicht nur die gleiche Inspektion, sondern auch eine längere Friedenszeit von 24 Monaten, ich nur von 21 Monaten.

Da fühle ich instinktiv, ohne das bürokratisch oder juristisch begründen zu können, eine Ungerechtigkeit.

So als ob meine Überprüfung nicht gut genug für 24 Monate war, ich also zuwenig bekomme für mein Geld.

Mit hat das so ein TÜV-Fuzzi mal so erklärt, das ich auch immer den gleichen Betrag für eine Tageskarte im Freibad zahle, egal ob ich um 9:00 Uhr oder um 14:00 Uhr kaufe.
Gleicher Betrag, unterschiedliche Zeit.
Es stehe mir ja frei die gleiche Zeit für das Geld zu bekommen, wenn ich pünktlich erscheine.
Das das total unterschiedliche Dinge sind, die ich da bezahle, wollte er nicht gelten lassen und ich stand mit dem kleinern Hebel da.

Aber deren Geist funkt so. Sie "erlauben" einem die Teilnahme am Verkehr und lassen sich das bezahlen, nicht ihre Arbeit (Prüfung) wird entlohnt, sondern ihre Macht (Erteilung/Vertweigerung der Plakette).

Und ich kann mir nicht vorstellen das die sich da was abschneiden lassen von dieser Denke.
Die kotzen doch eh schon jeden Tag wegen der EU ;-), was mich jedes Mal freut wenn ich dran denke (so auch jetzt).

Gruß. Maruski
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YunLung
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Re: HU-Plakette

Beitrag von YunLung »

maruski hat geschrieben: in der Regel halt immer 2-3 Monate drüber, was mein gutes Recht ist)

Den Satz versteh ich nicht, wieso Recht? Weils es nicht bzw. nur kaum geahndet wird?

Oder wegen der Freiheit?


Egal!

Den Rest versteh ich ich und bin ganz deiner Meinung!

Die Shovel ist jetzt seit März letzten Jahres fällig 8) und ich freute mich bereits auf die NICHT Rückdatierung...

Aber ab März nächstes Jahr wärs auch egal (24 MOnate drüber)...



Chrischan
:roll:
maruski
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Re: HU-Plakette

Beitrag von maruski »

Hi YunLung

Beim juristischen Rechtsbruch gibt es klare Normen, die Gesetze.
Wer also Rechtsbruch begeht, muss die Norm kennen von der er abweicht.
Sie muss wissentlich und mit voller Absicht übertreten werden.
Die Norm ist "Kein anderer Verkehrsteilnehmer und auch nicht ich selber darf durch den technischen Zustand des KFZ gefährdet werden!"

Das Gesetz sieht für diese Übertretungen auch klare Sanktionen (sog. Strafen) vor, die sich an den gesellschaftlichen Erwartungen an ein Zusammenleben orientieren - in diesem Fall der Zustand des KFZ.
Das ist dann aber die Sache der Gerichte.

Rechtsbrüche sind auch menschlich, weil wir eben nicht in einem direkt an den Bedürfnissen aller ausgehandelten/legitimierten Konsens leben, sondern die Gesetze "nur" demokratisch = indirekt über den Mehrheitskonsens legitimiert haben.
In unserer Demokratie sogar noch verzwackter (weil die Geschichte gezeigt hat, das wir Deutschen das mit der Demokratie nicht so gut können) abgesichert durch die "repräsentative Demokratie", die das Volk erstmal aus dem Gesetzesgeschehen raushält.
Wer dazu was lesen will:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz

Ich sehe das Recht auf mein vernünftiges Handeln mit Sicherheit nicht juristisch eingeengt.

Das würde ich lächerlich und naiv und feige empfinden.

Gesetze liebe ich, als Maßstab für eine Orientierung FÜR meine eigenen Freiheitsgrenzen und als Versicherung GEGEN die Freiheit der Anderen.

Mein Handeln orientiere ich aber an anderen Gesetzen - denen der Vernunft und ich lasse mir auch von dem Gesetugeber nicht in jedem Lebensbereich einreden, das ich dazu nicht in der Lage bin vernünftig zu handeln.

Wer Gesetze als absoluten Maßstab für sein Handeln nimmt, entbindet sich der Freiheit UND der Verantwortung für sein Handeln.

Daher ist es z.B. wichtig beruflich, als weisungsgebundener Angestellter, sehr auf die Gesetze zu achten, um nicht in eine Verantwortung zu kommen für unfreies Handeln.

Privat, als Mensch, aber sind die Gesetze nur Orientierungspunkte für mich und in der Regel auch so abgefasst, das sie die persönliche Entscheidungsfreiheit nur unbemerkt einschränken.

Da ich ja 11 Jahre im BtmG-Bereich als Sozialarbeiter tätig war, kann ich sagen das es unendlich viele berauschende Dinge gibt, die man nicht machen kann, da die Gesetzeslage diese Freiheiten eingeschränkt hat.
Im Baurecht ist es ähnlich, etc. pp.

Legitimiert wird das durch eine Aberkennung der persönlichen Fähigkeiten zur Beurteilung der Situation.
???
"Ihr seid einfach zu blöde, um zu wissen was gut ist!" (und das ist ja auch in vielen Bereichen einfach Fakt für mich).

Das sind da dann alles Gesetze gegen die Freiheit des in dem Bereich blöden Menschen (bei chemischen Belastungen von Lebensmitteln oder Baustoffen etc. z.B. bin ich froh das das erkannt und mir und den Produzenten abgenommen wurde zu entscheiden was gesund/ungesund ist).

Und da der Gesetzgeber in einer Demokratie oft gezwungen ist seine Gesetze auch dem Souverän, dem Volk, zu verkaufen, sind diese einschränkenden, entmündigenden Gesetze oft recht lasch gefasst (und wenn der Gesetzgeber nicht dem Volk nach dem Maul reden muss, sind die Regelungen lasch für den der am besten füttert = Lobby!).

Es gibt z.B. beim TÜV das Rechts-Ziel die Verkehrssicherheit der KFZ auf einem definierten Level zu sichern und mir wird die Fähigkeit abgesprochen das zu können.
Daher TÜV, was ich auch gut finde, da ich in den USA erlebt habe das es viele Menschen gibt, die das wirklich nicht können oder wollen.

Ich oute mich daher hier offen als Freund der TÜV Idee - des Rechtszieles.

ABER auf keinen Fall lasse ich mir unterschieben das ich ein Freund des TÜV e.V. (und der hat eine Lobby-Arbeit, wie sonst nur noch die Großindustrie) bin.
Dieser Schmarotzerverein hat nämlich nicht das Ziel der Verkehrssicherheit, sondern das seiner Bereicherung.
Zu was für einer Praxis das geführt hat wissen wir hier alle.

Und daher nehme ich mir das Recht heraus zu entscheiden ob mein KFZ verkehrssicher ist oder nicht und solange (ja sogar schon mal über 18 Monate) das Fahrzeug verkehrssicher ist, fahre ich damit auch ohne Plakette, ohne mich als Verletzer des Rechtzieles (und somit des Rechts) der TÜV-Untersuchung zu fühlen.
Das meine ich mit dem Satz, den du bemerkt hast.

Ist das KFZ nicht verkehrssicher (und damit meine ich nicht eine kleine Wellenliene am Rücklicht fehlt), fahre ich auch mit Plakette nicht herum.

Mein gutes Recht ist keinen anderen zu gefährden und von keinem Anderen gefährdet zu werden!

Und wenn ich mich da verschätze?
Weil ich zu blöde bin zu erkennen was verkehrssicher (die kleine Wellenlinie ist doch lebensrettend)?
Tja, dann ist das so und ich bekomme die Quittung vom Leben und reiße vielleicht andere mit rein.

Das wird aber nicht nach 2-3 Monaten übern Termin geschehen - sondern diese Gefahr besteht die ganzen 24 Monate, ja mein ganzes Leben über.

Und daher hat der Gestztgeber der Straftat die Ordnungswidrigkeit gegenübergesetz - mit der Sanktion der Verwarnung (Dududu, du bist nicht so schlau das zu können..... die Wellenlinie ist seeeehr wichtig)) anstelle einer Strafe.

Und jeder Bürger hat das Recht sich verwarnen zu lassen. (Zweite Antwort auf deine Bemerkung)
Das ist weder Ehrenrührig noch Verboten (würde eine Strafe nach sich ziehen).

Was nicht verboten ist, muss zwar nicht dadurch erlaubt sein, das behauppte ich nicht.
Nur das ich das als mein gutes Recht ansehe, mich verwarnen zu lassen. Dafür sind Verwarnungen da.

Gruß vom Feldrand
Maruski
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YunLung
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Re: HU-Plakette

Beitrag von YunLung »

Alder!

Isch hab ja ooch 13 Sylvester stukadiert, aber sone Texte kommen nicht so einfach bei mir raus!


:mrgreen:



Ernsthaft:

Diese "Erläuterung deiner Anschauungsweise" macht Sinn, und ich bin ernsthaft beeindruckt von soviel Konsequenz.

Ich bin im echten Leben aber tatsächlich einfach zu geizig mich zu oft verwarnen zu lassen.
Zumindest was den "TÜV" angeht.

Die letzten Male bin ich mit der Shovel auch schon ohne Plakette gefahren, aber auch - und wie du sagst NATÜRLICH - nur wenn ich weiß, daß ich soweit verkehrssicher unterwegs bin, dass ich weder mich selbst noch andere umbringe....




Naja!

Diskutiert noch!
Ich muss meinen neuen Bremssattel anbauen (Danke @affenschaukel !)



Chrischan
Christian
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Re: HU-Plakette

Beitrag von Christian »

Hi Grischan,

nee, ohne Plakette fahr ich nicht - kein Versicherungsschutz. Da ist man fällig, weil der andere (oder sein Anwalt) behaupten wird: "Ohne Plakette darfst du nicht fahren, Du bist aber gefahren, also hast Du Schuld, weil du gefahren bist ohne fahren zu dürfen."

Und schon zahlste ne Rente für einen Neu-Mallorquiner.

Gruß, Christian
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Arthur
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Re: HU-Plakette

Beitrag von Arthur »

Hallo Christian,

Die Versicherung wird abblocken, wenn:

Versicherung nicht bezahlt
Ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Betrunken unterwegs (wobei da wahrscheinlich eine Ordnungswidrigkeit auch kein Problem ist)

Wenn der Unfall ohne TÜV geschieht, muss die Versicherung einen kausalen Zusammenhang zwischen Zustand des Fahrzeugs und dem Unfall nachweisen, wenn sie nicht bezahlen will.

Man ist auch nicht automatisch aus dem Schneider, nur weil man TÜV hat. Wenn in Folge mangelnder Wartung das Fahrzeug nicht verkehrstüchtig ist, nutzt die Plakette bei einem Unfall auch nix.

Gruß Arthur
Christian
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Re: HU-Plakette

Beitrag von Christian »

Hallo Arthur,

mir hat ein Schadensregulierer anderes gesagt:
Für die zulässige Inverkehrbringung ist die Plakette notwendig. Ohne Plakette keine Inverkehrbringung statthaft, also trägt der Inverkehrbringer die Gefahrlast und kann sie nicht auf die Versicherung abwälzen.

Ausprobieren täte ich es nicht.

Gruß, Christian
Lieber nen Shovel-Vibrator als nen TC-Staubsauger

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Arthur
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Re: HU-Plakette

Beitrag von Arthur »

Hallo Christian,

was Dein „Schadensregulierer“ gesagt hat, gilt für die Produkthaftung und bezieht sich auf Konformitätserklärungen. Vielleicht hat er die Kfz-TÜV-Plakette mit der CE-Kennzeichnung verwechselt?

Etwas zum ursprünglichen Thema: In Hessen wurden schon vor zwei Jahren 24 Monate TÜV ab TÜV-Prüfung gewährt.


Gruß Arthur
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