Hi YunLung
Beim juristischen Rechtsbruch gibt es klare Normen, die Gesetze.
Wer also Rechtsbruch begeht, muss die Norm kennen von der er abweicht. 
Sie muss wissentlich und mit voller Absicht übertreten werden. 
Die Norm ist "Kein anderer Verkehrsteilnehmer und auch nicht ich selber darf durch den technischen Zustand des KFZ gefährdet werden!"
Das Gesetz sieht für diese Übertretungen auch klare Sanktionen (sog. Strafen) vor, die sich an den gesellschaftlichen Erwartungen an ein Zusammenleben orientieren - in diesem Fall der Zustand des KFZ. 
Das ist dann aber die Sache der Gerichte.
Rechtsbrüche sind auch menschlich, weil wir eben nicht in einem direkt an den Bedürfnissen aller ausgehandelten/legitimierten Konsens leben, sondern die Gesetze "nur" demokratisch = indirekt über den Mehrheitskonsens legitimiert haben.
In unserer Demokratie sogar noch verzwackter (weil die Geschichte gezeigt hat, das wir Deutschen das mit der Demokratie nicht so gut können) abgesichert durch die "repräsentative Demokratie", die das Volk erstmal aus dem Gesetzesgeschehen raushält.
Wer dazu was lesen will:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz
Ich sehe das Recht auf mein vernünftiges Handeln mit Sicherheit nicht juristisch eingeengt. 
Das würde ich lächerlich und naiv und feige empfinden. 
Gesetze liebe ich, als Maßstab für eine Orientierung FÜR meine eigenen Freiheitsgrenzen und als Versicherung GEGEN die Freiheit der Anderen.
Mein Handeln orientiere ich aber an anderen Gesetzen - denen der Vernunft und ich lasse mir auch von dem Gesetugeber nicht in jedem Lebensbereich einreden, das ich dazu nicht in der Lage bin vernünftig zu handeln.
Wer Gesetze als absoluten Maßstab für sein Handeln nimmt, entbindet sich der Freiheit UND der Verantwortung für sein Handeln.
Daher ist es z.B. wichtig beruflich, als weisungsgebundener Angestellter, sehr auf die Gesetze zu achten, um nicht in eine Verantwortung zu kommen für unfreies Handeln.
Privat, als Mensch, aber sind die Gesetze nur Orientierungspunkte für mich und in der Regel auch so abgefasst, das sie die persönliche Entscheidungsfreiheit nur unbemerkt einschränken.
Da ich ja 11 Jahre im BtmG-Bereich als Sozialarbeiter tätig war, kann ich sagen das es unendlich viele berauschende Dinge gibt, die man nicht machen kann, da die Gesetzeslage diese Freiheiten eingeschränkt hat. 
Im Baurecht ist es ähnlich, etc. pp.
Legitimiert wird das durch eine Aberkennung der persönlichen Fähigkeiten zur Beurteilung der Situation. 
??? 
"Ihr seid einfach zu blöde, um zu wissen was gut ist!" (und das ist ja auch in vielen Bereichen einfach Fakt für mich).
Das sind da dann alles Gesetze gegen die Freiheit des in dem Bereich blöden Menschen (bei chemischen Belastungen von Lebensmitteln oder Baustoffen etc. z.B. bin ich froh das das erkannt und mir und den Produzenten abgenommen wurde zu entscheiden was gesund/ungesund ist). 
Und da der Gesetzgeber in einer Demokratie oft gezwungen ist seine Gesetze auch dem Souverän, dem Volk, zu verkaufen, sind diese einschränkenden, entmündigenden Gesetze oft recht lasch gefasst (und wenn der Gesetzgeber nicht dem Volk nach dem Maul reden muss, sind die Regelungen lasch für den der am besten füttert = Lobby!). 
Es gibt z.B. beim TÜV das Rechts-Ziel die Verkehrssicherheit der KFZ auf einem definierten Level zu sichern und mir wird die Fähigkeit abgesprochen das zu können. 
Daher TÜV, was ich auch gut finde, da ich in den USA erlebt habe das es viele Menschen gibt, die das wirklich nicht können oder wollen.
Ich oute mich daher hier offen als Freund der TÜV Idee - des Rechtszieles.
ABER auf keinen Fall lasse ich mir unterschieben das ich ein Freund des TÜV e.V. (und der hat eine Lobby-Arbeit, wie sonst nur noch die Großindustrie) bin. 
Dieser Schmarotzerverein hat nämlich nicht das Ziel der Verkehrssicherheit, sondern das seiner Bereicherung.
Zu was für einer Praxis das geführt hat wissen wir hier alle.
Und daher nehme ich mir das Recht heraus zu entscheiden ob mein KFZ verkehrssicher ist oder nicht und solange (ja sogar schon mal über 18 Monate) das Fahrzeug verkehrssicher ist, fahre ich damit auch ohne Plakette, ohne mich als Verletzer des Rechtzieles (und somit des Rechts) der TÜV-Untersuchung zu fühlen.
Das meine ich mit dem Satz, den du bemerkt hast.
Ist das KFZ nicht verkehrssicher (und damit meine ich nicht eine kleine Wellenliene am Rücklicht fehlt), fahre ich auch mit Plakette nicht herum.
Mein gutes Recht ist keinen anderen zu gefährden und von keinem Anderen gefährdet zu werden!
Und wenn ich mich da verschätze? 
Weil ich zu blöde bin zu erkennen was verkehrssicher (die kleine Wellenlinie ist doch lebensrettend)?
Tja, dann ist das so und ich bekomme die Quittung vom Leben und reiße vielleicht andere mit rein.
Das wird aber nicht nach 2-3 Monaten übern Termin geschehen - sondern diese Gefahr besteht die ganzen 24 Monate, ja mein ganzes Leben über.
Und daher hat der Gestztgeber der Straftat die Ordnungswidrigkeit gegenübergesetz - mit der Sanktion der Verwarnung (Dududu, du bist nicht so schlau das zu können..... die Wellenlinie ist seeeehr wichtig)) anstelle einer Strafe.
Und jeder Bürger hat das Recht sich verwarnen zu lassen. (Zweite Antwort auf deine Bemerkung)
Das ist weder Ehrenrührig noch Verboten (würde eine Strafe nach sich ziehen).
Was nicht verboten ist, muss zwar nicht dadurch erlaubt sein, das behauppte ich nicht. 
Nur das ich das als mein gutes Recht ansehe, mich verwarnen zu lassen. Dafür sind Verwarnungen da.
Gruß vom Feldrand
Maruski