Stimmt, aber man muß sich ziemlich anstrengen um mit nem Servicar auf über 7,5 t zu kommen.detroitdiesel hat geschrieben:Das wäre schön, ist aber leider nicht so.Reiner62 hat geschrieben:Moin,
Dieter hat recht, aber das Fahrverbot gilt nur für Autobahnen.
Gruß Reiner
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für alle Lkw ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse, die einen Anhänger mit sich führen.
Gruß Reiner