STVZO und Übergangsvorschriften

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Moderator: Gerry

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Otter
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Re: STVZO und Übergangsvorschriften

Beitrag von Otter »

Hallo Norbert,

genau so seh ich das auch.
Wobei die Klassenbezeichnung ja aber auch woanders stehen kann.
Die Vorschrift sagt letztendlich nur, dass das E-Zeichen immer zwischen der Genehmigungsnummer und der Klassenbezeichnung liegen muß. Ob das jetzt oben/unten oder links/rechts angeordnet ist, ist somit egal.

Leider hat's auch in dem Dokument keine Angaben zur Mindestgröße. Und selbst wenn, die Daten für die Klasse I (also bis Bj '85 was ja für uns interessant ist) wären in einem aktuellen Dokument ja mit Sicherheit eh nicht mehr angegeben. Da müßte man schon so einen Wisch von damals finden. :|

Hab jetzt mal nen Größenvergleich gemacht. Leider kann man auf dem Foto die Aufschrift auf den Strahlern nicht lesen. Hab sie deshalb noch mal daneben geschrieben.

Bild Rueckstrahler_Vergleich.JPG

Der unterste Strahler ist der, den ich auch an der Shovel hab und der dem Polizisten zu klein war. Der soll mir nochmal kommen, dem knall ich dann die Klassenbezeichnungen um die Ohren.... :P :lol:

Gruß Otter

PS: in dem Bild, der SAE ist natürlich ein DOT - also ein Amy-Teil
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max--
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Re: STVZO und Übergangsvorschriften

Beitrag von max-- »

Hallo Mitleidende,

gerade komme ich von der HU. Der Prüfer, Dekra, ist bei mir seit Jahren derselbe und auch sehr freundlich. An mein Motorrad kann er sich immer erinnern.

Jedesmal wurde das fehldende Bremslicht der Vorderradbremse bemängelt. Das habe ich nun in Ordnung gebracht.

Der Rückstrahler war bislang kein Problem. Ich habe ein Cateye-Rücklicht mit seitlich eingearbeiteten Rückstrahlern eingetragen bekommen. Aber nun wird das bemängelt.

"Mehrere Rückstrahler fehlen" steht im Prüfbericht.

Kann es sein, dass die Prüfer ab einem bestimmten Baujahr Mängel eintragen müssen? Langsam habe ich den Verdacht.

mfg
max
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Partisan
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Re: STVZO und Übergangsvorschriften

Beitrag von Partisan »

max-- hat geschrieben: Jedesmal wurde das fehldende Bremslicht der Vorderradbremse bemängelt.

mfg
max
Bremslicht ist erst ab 1988 Pflicht. Punkt, aus, basta!
Wenn es aber bereits vor 1988 vom Hersteller angebaut war, muss es auch bleiben.
Und ein Bremslichtschalter reicht. In der Regel (aber auch zwischen den Tagen) ist das hinten. Aber auch hier gilt: Wenn´s vom Hersteller so war, nicht wegrationalisieren.

Gruß
Jens
So blöd wie ich bin kann mir gar keiner kommen ;-)
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trybear
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Re: STVZO und Übergangsvorschriften

Beitrag von trybear »

Kann es sein, dass die Prüfer ab einem bestimmten Baujahr Mängel eintragen müssen? Langsam habe ich den Verdacht.
Den Verdacht habe ich auch schon länger, dass sich die Prüforganisationen über ihre Mängelstastistiken unentbehrlich machen (wollen?).

Seltenst, das mal ein Fahrzeug mängelfrei ist, irgendwas belangloses, was meist kein Plakettenverweigerungsgrund ist, muß drinstehen.

Wir schweifen vom Thema ab.... :roll:

gruß
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shovelfauli
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Re: STVZO und Übergangsvorschriften

Beitrag von shovelfauli »

ist mir auch schon aufgefallen. Egal. ob bei meinem E39 oder bei den Mopeds.
...ein Schelm, wer darin die Vorbereitung auf die nächste Abzocke -> kürzere HU-Prüfintervalle für ältere Fahrzeuge, vermutet.
Naja, die Statistik als Beweis- und Druckmittel stimmt damit jetzt schonmal...
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Don Rocket
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Re: STVZO und Übergangsvorschriften

Beitrag von Don Rocket »

Es ist eigentlich laengst bekannt, dass die Prueforganisationen dazu angehalten sind, moeglichst viele Berichte mit zumindest leichten Maengel zu fuellen.
Ein befreundeter Pruefer sagt dazu, die Argumentation des TÜVs sei, dass derjenige, der zu viele Fahrzeuge ohne Maengel prueft, ein schlechter Pruefer sein muss, da er nicht gewissenhaft genug ist, mit der Folge, dass man ihm Kontrolleure auf den Hals hetzt.

Vor Jahren, als ich noch in Koeln wohnte, gab es bei uns auf dem Hof einen Pruefer, bei man Plaketten und Pruefbericht ohne Vorfuehrung kaufen konnte, man musste ihm allerdings immer mehrere kleine Maengel aufschreiben mit denen er seine Statistik fuettern konnte.

Die Zeitschrift Oldtimer Markt hatte vor einiger Zeit einen grossen Artikel ueber genau diese Praktiken veroeffentlicht. Ein gern genanntes Beispiel waren die neuwertigen Bremsbelaegen, die sich der Verschleissgrenze naeherten.
Allerdings haben die seinerzeit wohl vom TÜV maechtigst eins uebergebraten bekommen, denn bereits in der folgenden Ausgabe musste sich der Chefredakteur im Vorwort fuer die Behauptungen entschuldigen, er hatte halt keine Beweise, sondern nur Berichte von Pruefern, die aber aus guten Gruenden nicht genannt werden wollten.

Ein Schelm, wer Boeses dabei denkt, ich koennte darueber echt abkotzen...

Cheers
Dieter
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Otter
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Re: STVZO und Übergangsvorschriften

Beitrag von Otter »

Das vermute ich auch schon länger, dass die die Statistiken hochtreiben wollen, um die Prüfintervalle bei alten Fzg. runterzusetzen.
Zuletzt wurde bei meiner Kiste was mordsgefährliches festgestellt (weil er sonst nix gefunden hat):

geringe Mängel
- Abblendlicht: Einstellung zu tief


:lol: :lol: :lol:

Gruß Otter
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liekoer
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Re: STVZO und Übergangsvorschriften

Beitrag von liekoer »

Moin,
Otter hat geschrieben:Das vermute ich auch schon länger, dass die die Statistiken hochtreiben wollen, um die Prüfintervalle bei alten Fzg. runterzusetzen.
Zuletzt wurde bei meiner Kiste was mordsgefährliches festgestellt (weil er sonst nix gefunden hat):

geringe Mängel
- Abblendlicht: Einstellung zu tief


:lol: :lol: :lol:

Gruß Otter
Abblendlicht; Einstellung fehlerhaft bedeutet bei meinem Prüfer (und der ist wirklich loyal): "Wir sehen uns noch einmal" ;-).
Wenn man Beziehungen pp. hat, sieht das sicherlich anders aus, darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten.

Ich habe mich bei der letzten Prüfung mit ihm über die ganze Geschichte unterhalten und dabei brachte er folgendes Argument:
"Auch die Prüfberichte werden ausgewertet und diese werden an das zuständige Ministerium weitergegeben. Und jetzt wird festgestellt, dass an gleichen Fahrzeuge genau die gleichen "geringen" Mängel vorhanden sind, wie in den Jahren zuvor.
Geringen Mängel haben, wenn überhaupt nur wenige interessiert und die Mängel wurden in den meisten Fällen auch nicht behoben. Warum auch, prüft ja keiner nach.

Und das kommt dabei raus, wer nicht hören will muss fühlen, auch irgendwie logisch. Lichttechnische Einrichtungen waren bis letztes Jahr noch als geringer Mangel einzustufen, heute sieht das anders aus."

Ob die Statistiken künstlich hochgetrieben werden (müssen) weiß ich nicht, will ich auch nicht.
Off-Topic hat geschrieben:Andererseits glaube ich schon, dass ein Schnitt gehalten werden muss, ähnlich wie bei der Zensurenvergabe in Schulen oder bei Schiedsrichtern. Ohne gute Noten oder ausreichend gelbe oder rote Karten bleibt man in der untersten Klasse. Nur wer gut ist kommt weiter
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man einem Prüfer, der keine oder ganz wenige Mängel findet, die Prüfstelle wegnimmt, sofern ihm kein vorsätzliches Handeln vorgeworfen werden kann.

Und weiter denke ich, dass es sicherlich Listenpunkte gibt, was die Prüfer auf jeden Fall zu prüfen haben.
Fehlt das Katzenauge oder ähnliches und es wird nicht beanstandet, muss der Prüfer, sofern die TÜV-Prüfung ein Fake war oder es auf andere Weise herauskommt, sich warm anziehen und nicht derjenige, dessen Fahrzeug den Stempel erhalten hat.

Also, warum aufregen. Die Ursache setzt (meistens) jeder immer selbst.

Gruß
Norbert
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shovelfauli
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Re: STVZO und Übergangsvorschriften

Beitrag von shovelfauli »

@Norbert: normalerweise würde ich als Gemütsmensch dir da Recht geben, und für die TÜV-Mängel ist wirklich jeder selbst verantwortlich, aber die Masche mit der jeder Bürger vom Staat immer mehr zur Kasse gebeten wird - zum Vorteil von privaten Unternehmen (also am Ende zm Vorteil weniger) ist leider zu auffällig.

Da es seit Jahren von Seiten der EU Anstrengungen zur Verkürzung der TÜV-Intervalle für alle Fahrzeuge gibt, was von unserer Regierung zum Glück immer noch abgelehnt wird, wäre die Verkührzung nur für Altfahrzeuge eigentlich ein guter Kompromiss, oder? :twisted:

Ok, zu viel Politik hier - ich bin raus!
maruski
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Re: STVZO und Übergangsvorschriften

Beitrag von maruski »

Oh je - was ein gruseliger Gedankengang.
Für Altfahrzeuge sollte es m.M. nach ab 30 Jahren verlängerte Prüfintervalle geben, da es ja offensichtlich ist, dass diese Fahrzeuge 30 Jahre ohne Totalschaden geschafft haben und damit ja offensichtlich gut in Schuß sein müssen - oder aber Fahrer besitzen, die mit dem Gerät gut klar kommen und daher ihr eigener TÜV sein können.
Ich werde mich doch als Mittvierziger und Familienvater nicht auf meinen Hocker setzen, wenn der wirklich gefährlich ist.
Und um das festzustellen brauche ich seit fast 30 Jahren kein Diplom in Fahrzeugkunde.

Natürlich beachte ich so einen Quatsch wie zu geringen Katzenaugendurchmesser nicht als "Gefahr", sonder als "Pain in the ass!".
Das Mutterland der KFZisierung hat nur eine Inspektion, die Bremse, Warnblinklicht und Hupe testet - also die drei Dinge die wirklich für die Sicherheit wichtig sind. Selbst mit abgefahrenen Reifen hab ich dort den Sticker bekommen, mit der Aussage "Das ist doch meine Sache, ob mich die Cops für Sliks belangen!"
Und Inspektion hat dort vor 20 Jahren nur ein wenig mehr 20US$ gekostet.

Mit meinem 608D (LKW Oldtimer) habe ich den Tanz mit dem jährlichen Kaspertheater ja schon und kann nur sagen das dem armen Auto die jährliche Vollgas-AU sicher mehr schadet als die 5- 10000km die ich fahre.
Zumal das wirklich irre ist.
Es gibt laut Prüfer gar keinen Grenzwert, den ich überschreiten könnte, aber es muss aus Umweltgründen kostenpflichtig gemessen werden!!!

Aber über den Bremsentest bin ich natürlich sehr froh (da ich ja nie merken würde, wenn der Zossens chlecht bremst) und auch die Scheckung der Restmechanik auf der Rüttelplatte ist OK (da man ja beim Fahren unmöglich merkt wenn was wackelt und die Mechanik ja so fragil ist, das alles ja jederzeit ohne Vorwrnung einfach brechen kann. Mann kennt ja die irre hohen Zahlen von Unfällen durch Spontanradverlust oder Lenkungsbruch).
Nur das ich dafür für 20 Minuten Vorführung immer satte 160€ hinlegen darf ist krasser Stundenlohne, für den die Mädels auf St. Pauli ganz andere Sachen fabrizieren müssen.
Ach ja, mein Abblend- und Standlicht durfte ich, nach langer sehr obskurer Diskussion, während der Prüfung von Hand nachstellen (es gibt da so ein Handrädchen für) und brauchte nicht noch mal bezahlen.
Hat ca. 30 Sekunden gedauert und zehn Minuten für die Hobhudelei und Dankbarkeitsbekundungen meinerseits danach.

Das sind halt die modernen Fürsten, die vom Kaiser die Kaperbriefe zum Abkassieren haben.
Haften tut da keiner auch nur für nen Schiss.
Fährst du vom Acker und gleich bei der ersten Ampel versagt die frisch und teuer geprüfte Bremse ist der TÜV absolut nicht haftbar. Ich hab das mal nachgefragt - null Haftung für nichts.

Ich würde ja vorschlagen, dass man selber einfach einmal im Jahr bei einem Amtsmenschen schwören könnte, dass alles pico ist und dafür den Sticker bekommt.
Wer das nicht schwören kann - soll zum TÜV fahren und sich teuer und unsinnig beruhigen lassen.

Mich hat der TÜV aber in den "alten Zeiten" elendig mehr genervt.
Seit die Konkurrenz haben ist es deutlich besser geworden.

Obwohl die DEKRA sich da auch nichts mehr schenkt und hier in der Gegend "Testfahrzeuge" zu den freien Prüfern schickt, denen dann die Tschakos gleich folgen und zuschlagen, wenn z.B. (aktueller Fall hier in der Gegend 2012) ne olle Bonneville trotz Kleinigkeiten doch die HU schafft.

It´s a Jungle, Baby. Wellcome to the Jungle.
Und die einzelnen TÜV Aktiengesellschaften müssen "double digit" Wachstum produzieren, auch wenn die Technik immer besser wird oder an alten Shovels eben einfach hält.
Mit Sicherheit hat es mit Sicherheit nix mehr zu tun, wenn sich der Gestzgeber vom spätern Nutznießer der Verordnungen zu den relevanten Gesetzen beraten läßt, ohne einem Signifikanzdruck zu unterliegen!

Gruß vom Wiesenrand.
Maruski
79er FX1200; SR500; RM-Z250; RM-Z 450
Despite the high cost of living, it remains popular.
www.planetrock.com
Eddi
Beiträge: 124
Registriert: 20.04.2012, 23:59
Wohnort: Flensburg

Re: STVZO und Übergangsvorschriften

Beitrag von Eddi »

Abblendlicht; Einstellung fehlerhaft bedeutet bei meinem Prüfer (und der ist wirklich loyal): "Wir sehen uns noch einmal" Wink.

Moin , Moin .
Beim PKW meinte der Prüfer der linke Scheinwerfer ist zu tief eingestellt .
Da ich neben ihm an der offenen Motorhaube stand , stellte ich den gleich ein und fragte , gut so ?
Jo , passt !
Das war bei der KÜS .
Mit der Pan beim TÜV-Nord auf dem Hof .
Mach mal Licht an , was so vorhanden ist .
Abblend , Fernlicht , gut !
Blinker brauch die ja nicht !
Hat die Bremslicht ? Ja aber nur über Fußbremse ! Brems mal , OK .
Spiegel , sogar zwei Stück , einer würde genügen .
Probefahrt dreimal ums Gebäude .
Komentar , etwas lauter darf die ja sein .
Stempel und zwei Jahre Ruhe .

Gruß Eddi
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