Auspuffanlage und Eintragung

Moderator: Gerry

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wiggerl
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Auspuffanlage und Eintragung

Beitrag von wiggerl »

Servus Gemeinde,
bin ja neu hier, längere Zeit auf der Suche
https://forum.shovel-head.com/viewtopic.php?t=13909
Da ich in einem Motorrad „Schutzgebiet“ wohne und die Sheriffs regelmäßig ihre Razzien machen, möchte ich ganz legal unterwegs sein.

Nun hatte ich mit mehreren Verkäufern Kontakt, außer einem hatte keiner seine nicht originale Anlage eingetragen.
Ich darf mal ein bisschen zitieren:
- Harley Händler, Selbst bei Vollabnahmen hierbei uns im Haus wird grunbdsätzlich gemessen, sofern es sich nicht um eine absolut orginale Anlage handelt., eingetragen ist nix!
- div. Verkäufer: Auspuffanlagen bei dem Alter wäre mir neu, daß die eingetragen werden müssen
war die schwarze
Auspuffanlage und Fußrasten sind tatsächlich nicht eingetragen.
Fußrasten sind noch nie ein Thema gewesen, beim Auspuff muss ich tatsächlich suchen, danke für den Hinweis

war die blaue mit den Drag Pipes.
…und so geht es weiter, es wird mit 103 oder 104 Phon angepriesen aber der Typ oder Nummer der Anlage, die eingetragen ist … nix - nada!

Mein Wissensstand:
- Man hat ein Fahrzeug (egal welches Baujahr) und das hat eine ABE bekommen.
- Ändert man daran etwas muß es eingetragen werden oder die ABE erlischt - Fahrzeug kann im schlimmstem Fall eingezogen werden.
- Auch wenn (im Falle der Auspuffanlage) die Geräuschwerte unterschritten werden, die Anlage ist nicht eingetragen und die ABE ist erloschen.

Habˋ ich da einen Denkfehler?

Soll keine Grundsatzdiskussion sein nur ich verstehe es nicht, warum kaum eine Auspuffanlage eingetragen ist….
Grüße
Klaus
PS: Ich mag es auch gerne kernig aber hab keine Lust auf Ärger mit dem Trachtenverein!
Christian
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Re: Auspuffanlage und Eintragung

Beitrag von Christian »

Hi Wiggerl,

tja, da gibt es viele, die das Außenseiter-Image lieben und darum grenzwertige Lautstärken fahren.

Mein Eindruck ist tatsächlich - meine ist auch laut, aber so eingetragen und alle zwei Jahre TÜV-geprüft - dass bei alten Maschinen nicht mehr so genau hingesehen wird. Die Jungs sind da einfach nicht so interessiert.
Wenn ich mal - seltenst - angehalten worden bin wurde auch nicht danach gefragt. Wobei die Latte an Eintragungen mit kryptischen Abkürzungen in meinem Brief wohl auch eher abschreckend wirkt.
Ich empfehle grundsätzlich bei einem älteren Prüfer Eintragungen machen zu lassen, die haben Lebenserfahrung und kennen Dinge von denen die Jungspunde noch nie was gehört haben, alles einzutragen was geht und nix austragen zu lassen.
Die Formulierung lautet dann zum Beispiel bei mir: Stufensitzbank, alternativ Einzelsitz.

Das erhöht die Freiheitsgrade im Umbaufall erheblich.

Gruß, Christian
Lieber nen Shovel-Vibrator als nen TC-Staubsauger

Kicker rules!
Actronaut
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Re: Auspuffanlage und Eintragung

Beitrag von Actronaut »

Hallo Klaus

Auszug vom TÜV

Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen. Dabei darf das Fahrzeug jene
Grenzwerte nicht überschreiten, die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich vorgeschrieben waren.

Gruß Holger
1960 FLH Bobber
80 Late Shovel
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Bones
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Re: Auspuffanlage und Eintragung

Beitrag von Bones »

Hallo,

https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... %C3%A4dern

Guckst mal da, vielleicht macht es deine Fragen etwas verständlich.
Beste Grüße
Sams :gun:
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earl hickey
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Re: Auspuffanlage und Eintragung

Beitrag von earl hickey »

Ja du hast da schon Recht: eine geänderte Auspuffanlage ( vor EG Zulassung , also vor1994 ) braucht entweder eine ABE ( gibts für Harley eh nix ) oder die Anlage wird vom TÜV gemessen und eingetragen. Ohne Eintragung bist du eigentlich illegal unterwegs. Nachzulesen in der StVZO. Für die Eintragung allerdings braucht es keine ABE oder Kennzeichnung ( also auch Eigenbau möglich ) .
Ich hab bei meiner 71er einen Penzl Klappen Auspuff verbaut und den auch vom TÜV eintragen lassen, da die ABE/ e Prüfzeichen für mein Modell ja keinerlei Bedeutung hat. War kein Problem.
Auch bei meinem 85er Yamaha Café Racer hab ich den Auspuff eintragen lassen. Sito Zubehörauspuff, den ich etwas abgeändert habe für dumpferen 4 Zylinder Sound. TÜV hat Fahrgeräuschmessung gemacht und dann problemlos mit der Nummer auf dem Töpfen eingetragen ( mit höherem Standgeräusch Wert ). War allerdings nicht ganz billig der Spaß ( Fahrgeräuschmessung ). Und ja, der hat da auch Fotos vom Auspuff und den Öffnungen gemacht, die ich ja abgeändert hatte.
Vielleicht ist ja doch die schwarze FXS, die Lutz dir angeboten hat etwas für dich? Da ist alles eingetragen, was muß. Sogar der Auspuff ( LuHao 2 in 2) hört sich sehr gut an und ist nicht zu laut ( aber auch nicht zu leise) . Und steht bei mir in der Schraubenhalle circa 140 km von dir entfernt. Nähe Landshut. Die haben wir komplett neu aufgebaut und alles ersetzt und überholt was verschlissen war.

Bild
Zuletzt geändert von earl hickey am 27.09.2024, 09:24, insgesamt 1-mal geändert.
Sie ölt seit Erstauslieferung 1977!!!
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tommiller
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Re: Auspuffanlage und Eintragung

Beitrag von tommiller »

Hallo,

vielleicht hift dir auch die Zusammenstellung von Norbert:

http://www.shovelschuppen.de/navi_m/tec ... hrift.html

Ist auch links in der Menüleiste unter LINKS -> Shovelshuppen zu finden.

VG
Tom
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earl hickey
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Re: Auspuffanlage und Eintragung

Beitrag von earl hickey »

Hier ist es eigentlich ganz gut und verständlich erklärt:

https://chop-it.de/de/auspuffanlangen-e ... -zulassung

Auspuffanlangen/Endtöpfe ohne Zulassung

In Deutschland gibt es klare Regelungen zur Zulassung von Auspuffanlagen für Motorräder, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und den entsprechenden EU-Richtlinien verankert sind.



Auspuffanlagen ohne Zulassung:

Im Prinzip ist es nicht erlaubt, einen Auspuff ohne Zulassung (z.B. ohne EG-Typgenehmigung oder ABE) an einem Motorrad zu montieren. Dies gilt für alle Motorräder, unabhängig vom Baujahr. Die einzige Ausnahme sind Motorradmodelle, die vor dem 1. Januar 1969 gebaut wurden, da für diese älteren Fahrzeuge teils andere Vorschriften gelten. Allerdings müssen auch diese Auspuffanlagen den allgemeinen Lärmschutzvorschriften und technischen Anforderungen entsprechen.



Zulassung durch eine Prüfstelle:

Falls ein Auspuff keine gültige Zulassung hat, kann eine Einzelabnahme durch eine zugelassene Prüfstelle (z.B. TÜV, Dekra) durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob der Auspuff die geltenden Lärmgrenzwerte und Abgasnormen einhält. Diese Abnahme ist jedoch mit Kosten verbunden und das Ergebnis ist nicht garantiert. Nur wenn der Auspuff alle Anforderungen erfüllt, kann er nachträglich zugelassen werden.



Zusammengefasst: In Deutschland darf grundsätzlich kein Motorrad mit einem nicht zugelassenen Auspuff im Straßenverkehr bewegt werden, unabhängig vom Baujahr. Eine nachträgliche Zulassung ist möglich, aber diese muss von einer anerkannten Prüfstelle bestätigt werden.
Sie ölt seit Erstauslieferung 1977!!!
wiggerl
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Re: Auspuffanlage und Eintragung

Beitrag von wiggerl »

Vielen Dank an Euch,
man lernt eben nie aus.

Hab mir alle Eure links durchgelesen, da es sicher eine Maschine vor 1994 wird werde ich meine Entscheidung wohl, wie die Jahrzehnte zuvor, aus dem Bauch treffen.

Die Harley von Lutz aus Geisenhausen hab ich schon noch auf dem Schirm, ebenso die empfohlene blaue mit den häßlichen Armaturen aus Schwindegg (da hab ich am 3.10. einen Besichtigungstermin).

Leider übersteigen beide mein Budget etwas.
Grüße
Klaus
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