Bei den Blättern des DSV gehts nicht um den Bereich Fahrzeugbau, sondern darum, Rahmenbedingungen zu definieren unter denen eine fachlich und technisch korrekte Rahmenreparatur stattfinden sollte.Shovelpeter hat geschrieben:Hi,
beim Fahrzeugbau handelt es sich um den gesetzlich ungeregelten Bereich. Das heißt nicht, dass jeder machen darf was er will, sondern dass die Ausführung und Bemessung nicht nach Regelwerken wie der DIN EN 1090 o.Ä. erfolgt, sondern der Hersteller eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde erwirkt. Das heißt, der Motorrad- oder Autohersteller erwirkt eine Typgenehmigung und steht für die Sicherheit seines Produktes gerade.
Wenn jetzt der DVS oder irgendjemand Anderes technische Regeln verfasst, kann man sich daran orientieren, beispielsweise als Sachverständiger bei der Schadensbeurteilung oder bei der Entscheidung, ob er über eine Manipulation "hinwegsieht". In den Arbeitskreisen sitzen Leute, die meist ein wirtschaftliches Interesse an der Formulierung des Merkblatts haben und versuchen, einen Stand der Technik zu definieren, auf den sie sich bei Diskussionen stützen können. Einen Segen für die regelgerechte Ausführung kann aber nur der Hersteller geben, da nur er die Bemessungsgrundlage kennt.
Noch was grundsätzliches: Bei Ausführungen im gesetzlich geregelten Bereich ist das anders: Will ich eine Brücke bauen, orientiere ich mich an den technisch relevanten Regeln und erwirke auf dieser Basis eine Genehmigung. Dann brauche ich einen Eignungsnachweis, geprüfte Schweißer und Schweißzusätze, Zeugnisse des Werkstoffs, Verfahrensprüfung, etc. Habe ich dass alles beachtet, bin ich aus dem Schneider. Solche Regelungen im Fahrzeugbau wären der absolute Innovationskiller, müsste ich doch jede angestrebte Neuerung erst in einem langjährigen Prozess in einem Regelwerk so formulieren, dass sie jeder (also auch der Wettbewerb) ausführen kann.
Das die Hersteller sowas nicht oder nur eingeschränkt wollen oder zulassen, weil sie Neuteile verkaufen oder alte Fahrzeuge vom Markt haben wollen war uns ebenfalls klar.
Aber wichtig war uns auch endlich mal mit den ewig im Netz und auch im wirklichen Leben kursierenden Gerüchten aufzuräumen : "darf man alles nicht, ist verboten!!" = Quatsch.
Bisher waren lediglich "untergeordnete Bauteile" wie Seitendeckelhalter, Zündspulenhalter, etc. zur Reparatur von einigen wenigen Herstellern freigegeben.
Den Lenkanschlag auf der unteren Lagerschalenpassung als "untergeordnetes Bauteil" mit den bei Unfällen einhergehenden Deformierungen der Passung zu definieren fand ich schon immer unmöglich. Das wurde z.B. auch geändert.
Der Reparaturbetrieb übernimmt (eigentlich schon immer ) die Verantwortung für seine Reparatur.
Kann er das unter den in den Blättern aufgezeigten fachlichen Vorraussetzungen und technischen Bedingungen und steht zu seinen Arbeiten steht der Repa nichts im Wege.
Keine Ahnung war auch nicht Thema bei den Treffen der Arbeitsgruppe, weil es eben um die Ausführung und nicht um die Abnahme ging und geht.@Trybear: Gibt es denn "Abnahmeingenieure", die eine Bescheinigung ausstellen in der formuliert wird, dass Modifikationen/Schweißarbeiten am Rahmen vorgenommen wurden und diese unter Berücksichtigung der Vorgaben des Herstellers die Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht einschränken? Oder wird eher begutachtet und nicht gemeckert, wenn etwas vernüntig ausgeführt ist?
aus den von Dir ausgeführten Gründen haben wir das WIG - Verfahren für die Repa an Kraftradrahmen gewählt. Es stellte aus unserer Sicht das "geringere Übel" dar...@Ron: Beim MSG-Schweißen ist die Gefahr von Bindefehlern größer, als beim WIG-Schweißen, außerdem ist Nahtübergangswinkel meist größer (also mehr "Kerbe"). Andererseits wird beim WIG-Schweißen häufig mehr Wärme eingebracht, was eine breitere Wärmeeinflusszone und gröberes Korn verursachen kann.
Gruß, Peter
Gruß

