Stilllegung offener primär

Moderator: Gerry

DDD
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von DDD »

Ja gut es geht mir nicht um recht oder nicht recht.

Ich frage mich nur warum das so gehandhabt wird? Je nachdem wie weit man forscht sagen einige Seiten das DIN-Phon noch gilt da dieses mit DB Messgeräten gemessen werden kann. Hier gilt dann allerdings Abstand 7 Meter


Hier zu lesen :

https://www.powerboxer.de/tuev-fragen/4 ... ichtlinien

Unter Punkt 8

Für Motorräder ab 66

Da steht ja deutlich wenn das Motorrad ab 66 ist mit DIN Phon dann werden diese so gemessen im Abstand von 7 Meter bei Nennleistung 75%


Habe gerade an meinem knickrahmen geschaut
Fahr und standgeräusch 82D

Also 82 plus 21 plus 5 ergibt 108 db richtig?
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earl hickey
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von earl hickey »

Richtig, wenn das D für DIN Phon dahintersteht, werden die 21 dB plus Toleranz 5 dB aufgerechnet um eben in etwa den Messabstand zu 50 cm auszugleichen. Mit 7 Meter wird das Standgeräusch nicht am Strassenrand gemessen, da je weiter das Mikrophon von der Geräuschquelle entfernt steht, eben auch andere Geräusche mitgemessen werden: vorbeifahrender Verkehr, Vogelgezwitscher...etc auch Häuserwände und dergleichen reflektieren und verstärken evtl. den Schall, je weiter die Messentfernung ist. DieStandgeräuschmessung erfolgte eben damals bei Erstzulassung nach den geltenden nationalen Vorschriften und wurde so in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Und zu der Aussage, das DIN Phon und dB (A) vergleichbar wären....das ist eine gänzlich andere Methode zur Feststellung des Lärmwertes....darum gibt es auch keine Umrechnung oder Vergleichstabelle dB (A) zu DIN Phon... aber wenn jetzt wie bei deiner 49er der Zusatzbuchstabe N oder D fehlt, hast du ein Problem, weil du den Cops beweisen müsstest, das deine Mopette ja in wirklichkeit lauter sein dürfte, als in deinen Papieren steht.
Zuletzt geändert von earl hickey am 04.08.2020, 12:57, insgesamt 1-mal geändert.
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DDD
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von DDD »

Naja soweit so gut, das ist schon mal klar.

Was für mich immer noch nicht klar ist :

Ich habe 82 ohne Buchstaben. Welcher Buchstabe müsste da stehen? D? Ich dachte das ist nur ab 66?

Mein knickrahmen ist Baujahr 1961 mit besagten 82D Warum ist da dann ein D?

51 und 53 haben sich die Messverfahren aber noch 2 mal geändert
Wie kann es sein das man davon ausgeht das immer 21 plus 5 drauf gerechnet werden?
Die Lautstärke damals war ja nicht gleich bzw. wurde anders gemessen?
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earl hickey
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von earl hickey »

VOR 66 müsste ein D stehen, nicht nach 66. DIN Phon war halt das gebräuchliche Lärmwert Messverfahren in Deutschland bis circa 1966. Die 21 dB Aufschlag wurden mit Vergleichsmessungen ermittelt ( grosszügig) und auf alle Messverfahren und Abstände gleichermassen angewendet um das ganze nicht noch mehr zu verkomplizieren, also egal ob mit 7 oder 20 Meter Abstand.
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von DDD »

Steht das auch irgendwo niedergeschrieben wo ich noch drauf beziehen kann im Falle des Falles?

Ergo muss ich mich darum kümmern das hinter mein 82 ein D kommt?
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von DDD »

Ich nochmal

Vor 51 wieviel D wären denn maximal möglich? So wie ich das verstehe 85D oder?
DDD
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von DDD »

Wen es interessiert :


Hab mir mal n reichsgesetzblatt von 1937 gekauft was quasi für mich gilt da es eine neue Regelung erst ab dem 01.12.1951 steht

Lautstärke mäßig ergibt sich damit für mich :

85D

Bild
senser
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von senser »

bei mir steht 101 :) ich muss mal nachschauen ob da ein Buchstabe steht (ich glaube da war nix)
und die ist bj. 83
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senser
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von senser »

101 ohne buchstabe und bei fahrgeräusch steht 84 N
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Stephan
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Stephan »

Kurz zurück zum Thema offener Belt:
Habe jetzt alles eingetragen bekommen. War total problemlos. Originale Ritzelgrößen wollte er wissen. MCS - Katalog mitgenommen und rausgesucht. Übersetzung errechnet 1,6:1 alt gegen 1,61:1 neu. Pulleys mit Gravur der Zähnezahl versehen und ein Foto von der Abdeckung hat er für seine Nachweispflicht gemacht. Fertig.
:riding:
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DDD
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von DDD »

Und wie schaut deine Abdeckung aus? Haste n Foto?


Ich fahre nächste Woche zum tüv Sachverständigen der speziell Motorräder betreut. Er trägt mir 85D als Fahrgeräusch ein und standgeräusch ermittelt er dann anhand einer Messung

Kostet 160-200
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Stephan
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Stephan »

Bild

Eintragung kostet bei der GTÜ 88,-€
Dateianhänge
20200805_180644_copy_1036x665.jpg
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von kyra55 »

Wegen dem fehlenden Kettenschutz hat er nix gesagt ?
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Stephan
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Stephan »

Der ist auf dem Foto nicht sichtbar, endet von hinten kommend genau an der Felge.
Scheint zu reichen.😁
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clausck
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von clausck »

Wenn du deinen seitlichen Beltschutz eintragen lässt, dann pass auf das der Graukittel das auch richtig schreibt. Bei mir hatte er "secundärantriebsabdeckung" geschrieben.
Hab jetzt n amtlich eingetragenen Kettenschutz. Bin mächtig stolz drauf :D
Gruß
Claus
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